ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON GEBÄUDEREINIGER-LEISTUNGEN

Stand: 11.2024

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Privatpersonen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber einen Lösungsvorschlag oder Auftragsbestätigung unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
Dazu genügt auch eine Bestätigung des Auftrags per E-Mail ohne Unterschrift.

2. Die Leistungen werden wie im Lösungsvorschlag/Auftragsbestätigung vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen- bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Weichen die auszuführenden Arbeiten zu stark von den in der Auftragsbestätigung vereinbarten, wird die Dienstleistung nach unserem aktuellen Stundenverrechnungssatz, nach Aufwand abgerechnet.

3. Zusatzleistungen, die vor Ort, von dem Kunden gewünscht werden, werden, wenn nicht anders vereinbart zu unserem aktuellen Stundenverrechnungssatz, nach Aufwand, abgerechnet je nach Arbeit zzgl. Material und Maschineneinsatz.

4. Auftragsbestätigungen gelten, wenn in Art und Umfang nicht abweichend automatisch auch für wiederkehrende Arbeiten. Bei Folgeaufträgen z.B. bei der Fensterreinigung oder Dachrinnenreinigung.

§ 3 Widerrufsbelehrung (gilt nur für Privatpersonen)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma BRAUN Glas- und Gebäudereinigung – Meisterbetrieb, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.

§ 4 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei Abschluss der Arbeiten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens nach 3 Tagen – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände
nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

3. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer
Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

4. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

§ 5 Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für
zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Die im Lösungsvorschlag/Auftragsbestätigung festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Lösungsvorschlags/Auftragsbestätigung geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise
entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet
der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn Sie in der Rechnung ausgewiesen werden.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

4. Auf den automatischen Verzug nach BGB weisen wir ausdrücklich hin.

5. Tritt der automatische Verzug nach BGB ein, berechnen wir eine Verzugspauschale von 15,-€ netto.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich, der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§12 (Freiwillige) Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren mit Mitteilung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle

„Die Firma BRAUN Glas- und Gebäudereinigung ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Straße 8
77694 Kehl

Telefon: +49 7851 79579 40
Telefax: +49 7851 79579 41

Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de“

Valentin Martin

Facharbeiter für die Containerreinigung in Eschenburg

Seit April 2024 ist Herr Martin ein geschätztes Mitglied des Teams BRAUN und ausschließlich in Eschenburg tätig. Auf einem Lagerplatz für Baustellencontainer sorgt er mit großem Engagement für Sauberkeit und Ordnung. Zu seinen Kernaufgaben zählen insbesondere die Reinigung und Instandsetzung der Container. Mit seiner Arbeit leistet er einen außergewöhnlichen, aber unverzichtbaren Beitrag, der maßgeblich zum reibungslosen Ablauf auf der Baustellen beiträgt.

Leonie Schmitt

Gebäudereinigergesellin

Seit Oktober 2024 bereichert Frau Schmitt unser Team. Mit Zielstrebigkeit und einer klaren Arbeitsweise sorgt sie stets für zufriedene Kunden. Besonders hervorzuheben ist ihre Stärke in der schnellen und gründlichen Fensterreinigung. Zudem ist sie ausgesprochen tierlieb und kommt bei Kunden mit Haustieren besonders gut an.

Julian Wissing

Fachhelfer in der Glas- und Sonderreinigung, angehender Geselle

Herr Wissing hat in der Gebäudereinigung seine Berufung gefunden. Mit großem Engagement, Wissbegierde und Zuverlässigkeit führt er seine Aufgaben stets sorgfältig aus.

Derzeit absolviert er einen Vorbereitungslehrgang für die Gesellenprüfung und verfolgt damit zielstrebig seinen Weg in der Erwachsenenbildung hin zu einem kompetenten Facharbeiter.

Julian Ludwig

Gebäudereinigergeselle, Ausbilder

Herr Ludwig ist seit Januar 2024 Teil des Teams BRAUN und bringt seine Fachkompetenz als Gebäudereiniger engagiert ein. Im November 2024 hat er erfolgreich seine Prüfung zum Ausbilder abgelegt und ein Seminar zur Mitarbeiterführung absolviert. Zukünftig wird Herr Ludwig zusätzliche Verantwortung im Betrieb übernehmen und unser Team weiter stärken.

Lara Wszolek

Informatikkauffrau und Direktorin des ersten Eindrucks

Frau Wszolek ist bei uns im Backoffice tätig und unter anderem verantwortlich für die Rechnungsstellung, Auftragsverwaltung und Terminvergabe.

Immer mit einem sympathischen Lächeln im Gesicht, sorgt Sie für gute Laune im Büro. Sie trifft Ihre Entscheidungen mit Weitsicht für das Unternehmen und sorgt so für einen möglichst reibungslosen Ablauf.

Telefon 02733 5490915
Mobil / WhatsApp 0176 66605761

E-Mail: l.wszolek@professionell-reinigen.de

Bürozeiten:

Montag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Jennifer Uebach

Bürokauffrau und Direktorin des ersten Eindrucks

Frau Uebach verstärkt seit Oktober 2023 das Team BRAUN und ist maßgeblich für die Terminvergabe zuständig. Mit ihrer offenen und herzlichen Art hat sie sich schnell in das Team eingelebt und sorgt stets dafür, dass unsere Kunden den passenden Termin erhalten.

Telefon 02733 5490915
Mobil / WhatsApp 0176 31004839

E-Mail: j.uebach@professionell-reinigen.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montags und Mittwochs von 07:45 Uhr bis 11:45 Uhr

József Simonfi

Fachhelfer in der Glas- und Sonderreinigung, Umschüler

József ist seit September 2022 in unserem Team und unterstützt uns in der Glas- und Sonderreinigung.

Seit dem ersten Tag begeistert er unsere Kunden mit seiner sympathischen und freundlichen Art.

József hat ein besonderes Hobby, er ist ein begnadeter Musiker und spielt mehr als sechs Instrumente. Früher spielte er schon mal in einer eigenen Band.

Seit Mitte 2024 befindet sich József in einer Umschulung zum Gebäudereiniger. In der zweijährigen Ausbildung erhält er alle nötigen Fachkompetenzen für die anschließende Gesellenprüfung.

Was solltest du mitbringen?
(Gebäudereiniger)

– Eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger ist wünschenswert.

– Du solltest sensibel, diskret und zuverlässig sein.

– Du bist motiviert und bereit neues zu lernen.

– Ein Führerschein Klasse B sollte vorhanden sein.

– Du möchtest Dich persönlich und fachlich weiterentwickeln.

– Du bist ein guter „Ausbilder“ und arbeitest gerne mit Auszubildenden.

Was solltest du mitbringen?
(Auszubildender)

– Du bist zuverlässig, motiviert und bereit neues zu lernen.

– Du hast einen Führerschein der Klasse B (Die Berufsschule befindet sich in Dortmund)

– Du möchtest Deinen Ausbildungsbetrieb wechseln? Melde Dich gerne bei uns.

Auszubildende erhalten ab 01.10.2022:

im 1. Lehrjahr:        875,00 €
im 2. Lehrjahr:    1.010,00 €
im 3. Lehrjahr:     1.175,00 €

Auszubildende erhalten ab 01.01.2024:

im 1. Lehrjahr:       900,00 €
im 2. Lehrjahr:    1.035,00 €
im 3. Lehrjahr:    1.200,00 €

Jana Braun

Bürokauffrau, Finanz- und Lohnbuchhalterin

Jana ist seit dem ersten Tag dabei. Sie ist nicht nur die Frau, die ihrem Mann den Rücken stärkt sondern kümmert sich auch um die Buchhaltung.

2012 macht sie ihren Abschluss zur Bürokauffrau. Seit dem folgen zahlreiche Seminare und Lehrgänge.

Lehrgänge/Seminare:

Finanzbuchhalterin (IHK) 01.2020

Fernlehrgang sgd geprüfte Buchhalterin(sgd) 06.08.2012 – 01.10.2015

IHK Geprüfter Bilanzbuchhalter Vorbereitung auf die IHK-Prüfung 23.09.2015 – 19.08.2017

bbz-Seminar Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung 14.11.2017

Michael Braun

Gebäudereinigermeister, Ausbilder

Michael ist Inhaber von BRAUN Glas- und Gebäudereinigung.

Die Qualität seiner Arbeit liegt ihm ebenso am Herzen wie der persönliche Kontakt zu seinen Kunden, die er gerne kompetent zu allen Fragen berät.

Ein wichtiges Anliegen ist ihm die außer- und innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter, sowohl im Bereich der Fachkompetenzen, als auch in der Persönlichkeitsentwicklung.

Lassen Sie sich von Gebäudereinigermeister Michael Braun beraten und erfahren Sie, wie Sie die Lebensqualität Ihrer Immobilie langfristig verlängern können.

Rufen Sie an oder schicken Sie Ihre Anfrage direkt per WhatsApp: 0178- 55 86 756

WO ANDERE AUFHÖREN, FANGEN WIR GERADE ERST AN!

Das Gebäudereinigerhandwerk ist vielseitig. Wir bieten Ihnen zu jeder Verschmutzung eine passende Lösung. Hier ein paar Beispiele für weitere Leistungen:

  • Reinigung von Jalousien und Rollos
  • Kampf gegen Schmierereien, z.B. Graffitientfernung
  • Reinigung von Küchen
  • Reinigung von Waschhallen
  • Reinigung von Dachrinnen

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WEG MIT DEM SCHMUTZ: BAUZWISCHEN- & BAUENDREINIGUNG

Auch für die Bauzwischenreinigung und die Bauendreinigung finden Sie in uns einen Fachmann. Wir entfernen grobe und feine Bauverschmutzungen nach abgeschlossenen Baufortschritten, beseitigen Verpackungsmaterialien und hinterlassen die Baustelle in dem von Ihnen gewünschten Zustand. Nach Beendigung der Bauphase befreien wir die vorgegeben Flächen von allen Verschmutzungen, so dass Sie ein staub, schlieren- und wasserfleckenfreies Objekt vorfinden. So können die Arbeiten auf der Baustelle schnellstmöglich fortgesetzt werden.

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MEHR GLANZ, MEHR SAUBERKEIT, MEHR WERT: GLAS- UND FENSTER­REINIGUNG

Die Fensterreinigung gehört zu unseren Hauptleistungen, wenn wir zu Ihnen kommen, bringen wir mehr als nur saubere Fenster, wir bringen die Sonne ins Haus.

Mit einem freundlichen Lächeln und glänzenden Ergebnissen überzeugen wir mit Qualität und Fachkompetenz in allen Bereichen.

Wir reinigen alle Glasflächen bei Ihnen im und am Haus. Von den normalen Fenstern, über große Spiegel bis hin zu Glasvordächern, verglasten Carports und Wintergärten. Nicht nur bei Ihnen Privat, auch in Büros und Industriegebäuden

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