ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON GEBÄUDEREINIGER-LEISTUNGEN

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungenbzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2.Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

§ 4 Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn Sie in der Rechnung ausgewiesen werden, anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3.Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4. Auf den automatischen Verzug nach BGB weisen wir ausdrücklich hin.
5. Tritt der automatische Verzug nach BGB ein, berechnen wir eine Verzugspauschale von 40,-€ netto.

§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§12 (Freiwillige) Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren mit Mitteilung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle
„Die Firma BRAUN Glas- und Gebäudereinigung ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579 40
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Jennifer Uebach

Bürokauffrau und Direktorin des ersten Eindrucks

Mobil: 0 176 31 00 48 39
Büro: 0 2733 54 90 915

j.uebach@professionell-reinigen.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montags und Mittwochs von 07:45 Uhr bis 11:45 Uhr

Daniel Pennella

Daniel ist Gebäudereiniger aus Leidenschaft und bereits seit über 16 Jahren in der Gebäudereinigung tätig, der gelernte Dachdecker begeistert mit seiner zuvorkommenden und sympathischen Art. Daniel unterstützt das Team seit dem 01.03.2023.

 

József Simonfi

József ist seit 16.09.2022 bei uns im Team und unterstützt uns in der Glas- und Sonderreinigung.

Seit dem 1. Tag begeistert er unsere Kunden mit seiner sympathischen und freundlichen Art.

József hat ein besonders Hobby er ist ein begnadeter Musiker und spielt mehr 6 Instrumente und hat früher schon mal in einer eigenen Band gespielt

Was solltest du mitbringen?
(Gebäudereiniger)

– Eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger ist wünschenswert.

– Du solltest sensibel, diskret und zuverlässig sein.

– Du bist motiviert und bereit neues zu lernen.

– Ein Führerschein Klasse B sollte vorhanden sein.

– Du möchtest Dich persönlich und fachlich weiterentwickeln.

– Du bist ein guter „Ausbilder“ und arbeitest gerne mit Auszubildenden.

Was solltest du mitbringen?
(Auszubildender)

– Du bist zuverlässig, motiviert und bereit neues zu lernen.

– Du hast einen Führerschein der Klasse B (Die Berufsschule befindet sich in Dortmund)

– Du möchtest Deinen Ausbildungsbetrieb wechseln? Melde Dich gerne bei uns.

Auszubildende erhalten ab 01.10.2022:

im 1. Lehrjahr:        875,00 €
im 2. Lehrjahr:    1.010,00 €
im 3. Lehrjahr:     1.175,00 €

Auszubildende erhalten ab 01.01.2024:

im 1. Lehrjahr:       900,00 €
im 2. Lehrjahr:    1.035,00 €
im 3. Lehrjahr:    1.200,00 €

Jens Vacik

Jens gehört seit 08.2021 zum Team. Seit dem ersten Tag begeistert er unsere Kunden mit seiner offenen und freundlichen Art. Mit seinem Fachwissen aus 15 Jahren Gebäudereinigung punktet er auch in der Beratung und Problemlösung.

Lehrgänge/Seminare:

– Gebäudereinigergeselle

– Bedienerschulung für Arbeitsbühnen nach DGUV 308-008

Sina Sattler

Frau Sattler ist seit 02.2021 mit im Team.  Nach Ihrer verkürzten Ausbildung konnte  die junge Mutter mit besonders guten Leistungen in Ihrer Prüfung punkten.

Als Gebäudereinigergesellin unterstützt Sie uns jetzt in der Glas- und Sonderreinigung. Frau Sattler begeistert unsere Kunden mit Ihrer freundlichen und sympathischen Art.

Lehrgänge/Seminare:

– Gebäudereinigergesellin seit 02.2021

– Bedienerschulung für Arbeitsbühnen nach DGUV 308-008

Jana Braun

Jana ist seit dem ersten Tag dabei. Sie ist nicht nur die Frau, die ihrem Mann den Rücken stärkt sondern kümmert sich auch um die Buchhaltung.

2012 macht sie ihren Abschluss zur Bürokauffrau. Seit dem folgen zahlreiche Seminare und Lehrgänge.

Lehrgänge/Seminare:

Finanzbuchhalterin (IHK) 01.2020

Fernlehrgang sgd geprüfte Buchhalterin(sgd) 06.08.2012 – 01.10.2015

IHK Geprüfter Bilanzbuchhalter Vorbereitung auf die IHK-Prüfung 23.09.2015 – 19.08.2017

bbz-Seminar Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung 14.11.2017

Michael Braun

Michael ist geprüfter Gebäudereinigermeister und Inhaber von BRAUN Glas- und Gebäudereinigung.

Die Qualität seiner Arbeit liegt ihm ebenso am Herzen wie der persönliche Kontakt zu seinen Kunden, die er gerne kompetent zu allen Fragen berät.

Lassen Sie sich von Gebäudereinigermeister Michael Braun beraten und erfahren Sie, wie Sie die Lebensqualität Ihrer Immobilie verlängern können.

Rufen Sie an oder schicken Sie Ihre Anfrage direkt per WhatsApp: 0178- 55 86 756

WO ANDERE AUFHÖREN, FANGEN WIR GERADE ERST AN!

Das Gebäudereinigerhandwerk ist vielseitig. Wir bieten Ihnen zu jeder Verschmutzung eine passende Lösung. Hier ein paar Beispiele für weitere Leistungen:

  • Reinigung von Jalousien und Rollos
  • Kampf gegen Schmierereien, z.B. Graffitientfernung
  • Reinigung von Küchen
  • Reinigung von Waschhallen
  • Reinigung von Dachrinnen

Lassen Sie sich von Gebäudereinigermeister Michael Braun beraten und erfahren Sie, wie Sie die Lebensqualität Ihrer Immobilie verlängern können.

WEG MIT DEM SCHMUTZ: BAUZWISCHEN- & BAUENDREINIGUNG

Auch für die Bauzwischenreinigung und die Bauendreinigung finden Sie in uns einen Fachmann. Wir entfernen grobe und feine Bauverschmutzungen nach abgeschlossenen Baufortschritten, beseitigen Verpackungsmaterialien und hinterlassen die Baustelle in dem von Ihnen gewünschten Zustand. Nach Beendigung der Bauphase befreien wir die vorgegeben Flächen von allen Verschmutzungen, so dass Sie ein staub, schlieren- und wasserfleckenfreies Objekt vorfinden. So können die Arbeiten auf der Baustelle schnellstmöglich fortgesetzt werden.

Lassen Sie sich von Gebäudereinigermeister Michael Braun beraten und erfahren Sie, wie Sie die Lebensqualität Ihrer Immobilie verlängern können.

MEHR GLANZ, MEHR SAUBERKEIT, MEHR WERT: GLAS- UND FENSTER­REINIGUNG

Die Fensterreinigung gehört zu unseren Hauptleistungen, wenn wir zu Ihnen kommen, bringen wir mehr als nur saubere Fenster, wir bringen die Sonne ins Haus.

Mit einem freundlichen Lächeln und glänzenden Ergebnissen überzeugen wir mit Qualität und Fachkompetenz in allen Bereichen.

Wir reinigen alle Glasflächen bei Ihnen im und am Haus. Von den normalen Fenstern, über große Spiegel bis hin zu Glasvordächern, verglasten Carports und Wintergärten. Nicht nur bei Ihnen Privat, auch in Büros und Industriegebäuden

Lassen Sie sich von Gebäudereinigermeister Michael Braun beraten und erfahren Sie, wie Sie die Lebensqualität Ihrer Immobilie verlängern können.